Häufig gestellte Fragen

Wir von SK-BAU haben uns bemüht, eine Website zu erstellen die den Bedürfnissen unserer Kunden zuvorkommt und diese erfüllt. Aus diesem Grund haben wir eine Liste häufiger Fragen zusammengestellt. Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage hier nicht finden, kontaktieren Sie uns doch einfach unter 089-610 98 797 oder schreiben eine e -mail über unser Kontakt-Formular.


Frage: Nehmen sie auch kleinere Aufträge an? z.B. (die Silikonfugen in meinem Bad haben sich stellenweise schon von den Fliesen / Badewanne gelöst und müssten erneuert werden).

Antwort: Selbstverständlich gerne, informieren Sie uns aber schon vorab möglichst detailliert über Ihr Anliegen z.B. welche Silikon-Farbe möchten Sie? ist der Fugenmörtel durch den Wassereintritt stellenweise schon schwarz? hat sich bereits Schimmel gebildet? Wie viele Fugen möchten Sie erneuern lassen? können Sie nach der Verfugung ca. 12 Stunden auf Baden u. Duschen verzichten? usw.

Frage: Wechseln sie Lichtschalter, Wasserhähne, Spülkästen oder befüllen u. entlüften sie Heizungen usw.?

Antwort: Nein, das sind Gewerke die selbst für scheinbare Kleinigkeiten einen Meisterbetrieb erfordern. Wir greifen nicht in den Zuständigkeitsbereich eines Meisterbetriebs ein, doch Sie können uns auch bei derartigen Problemen kontaktieren, denn dafür haben wir unsere Partnerfirmen die auch unter der Rubrik Partnerfirmen mit dazugehöriger Kontaktadresse zu finden sind!

Frage: Kann ich in ihrem Online-Shop gekaufte Artikel auch bei Ihnen abholen?

Antwort: Ja, denn wir haben unsere Angebote immer lagernd um einen schnellen und effizienten Versand zu gewährleisten.

Frage: In einer Woche möchten meine neuen Mieter einziehen (60m²- Wohnung), aber mein Handwerker hat mir wegen Krankheit abgesagt. Könnten sie bis dahin einen Parkettboden verlegen?

Antwort: Ja, soweit es unsere Auftragslage zulässt gerne, wir arbeiten sauber und sind flexibel. Die Koordination sowie Planung der Aufträge und Abläufe liegen in einer Hand. Das ermöglicht flexible und schnelle Auftragsannahmen sowohl bei Privat, als auch bei Gewerbetreibenden.

Frage: Bekomme ich für gekaufte Artikel im Online-Shop eine ordentliche Rechnung mit ausgewiesener MwSt.?

Antwort: Natürlich ist bei unseren Preisen immer die derzeit gesetzlich gültige MwSt. enthalten. Außer es ist ausdrücklich ohne MwSt. deklariert (Großhandel: EXCLUSIV)

Frage: Muss ich bei Renovierungsarbeiten eine Vorschussleistung erbringen?

Antwort: Nein, sollte der Auftrag allerdings über einen längeren Zeitraum andauern, dann erhalten Sie von uns Abschlagsrechnungen, jedoch nur in Höhe der geleisteten Arbeitszeit und verauslagte Materialkosten bis dahin.

Frage: Können und dürfen sie die MwSt. auf ihren Rechnungen ausweisen.

Antwort: Ja

Frage: Kann ich ihre Rechnung beim Finanzamt geltend machen.

Antwort: Ja, (nähere Informationen dazu bei Ihrem Steuerberater).

Frage: Führen sie Arbeitskosten, Materialkosten, Anfahrten usw. in ihren Rechnungen separat auf?

Antwort: Ja, denn somit können Sie je nach Gesetzeslage einen Teil der Kosten geltend machen (nähere Informationen dazu bei Ihrem Steuerberater).

Frage: Ich möchte meine gesamte Wohnung renovieren lassen, könnten sie mir ihre Konditionen zusenden?

Antwort: Nein, Pauschalangebote ohne Besichtigung sind nicht möglich, da mehrere Faktoren eine entscheidende Rolle spielen um ein umfassendes und für beide Seiten interessantes Angebot zu erstellen ist bei derartigen Arbeiten eine Vorortbesichtigung zwingend erforderlich.

Frage: Wenn ich meine Wohnung von ihnen renovieren lasse, kann ich die auf ihrer Site zur Vermietung bereitstellen lassen (inserieren)?

Antwort: Ja, für VERMIETER wird z. Zt. ein Portal (Mietangebote) entwickelt. Die Bereitstellung der Daten erfolgt dann für 1 Monat kostenlos mit Ihren Angaben. Wir stellen Ihre Daten und Preisvorstellungen mit Ihrer Telefonnummer und 2 Fotos auf diesem Portal dann zur Verfügung.

Frage: Ich/Wir haben angefangen selbst zu renovieren, aber sind jetzt an unsere Grenzen gestoßen und bräuchten einen Fachmann der uns ein wenig mithilft, sowie mit Rat und Tat zur Seite steht.

Antwort: Nein, derartige Heimwerker-Aufträge werden nicht angenommen.

Frage: Kann ich ihnen beim Fliesen- oder Parkettverlegen helfen, dann brauchen sie ihre Mitarbeiter nicht?

Antwort: Nein, auch von solchen Vereinbarungen sehen wir ab.

 

 

 

 

 

 

 

 

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